Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für elektrotechnische Installations-, Wartungs-, Instandsetzungs-, Prüf- und Sachverständigenleistungen einschließlich der Prüfung von Photovoltaikanlagen.
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der EWAtronik GmbH und ihren Auftraggebern über die oben genannten Leistungen, sofern ihre Geltung wirksam vereinbart wurde. Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne der §§ 13 und 14 BGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Vertragspartner ist die EWAtronik GmbH, Hildesheimer Straße 43, 30880 Laatzen, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Konstantin Fruchter. Handelsregister: Amtsgericht Hannover, HRB 218536. Kontakt: info@ewatronik.de, Telefon +49 170 6006212.
2 Angebot und Vertragsschluss
Die Leistungsdarstellungen auf unserer Website dienen der Information. Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch begründet noch keinen kostenpflichtigen Auftrag. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Art und Umfang der Leistungen, die Vergütung sowie gegebenenfalls Ausführungstermine werden im jeweiligen Auftrag vereinbart. Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht. Gesetzlich vorgeschriebene Informationen und Vertragsbestätigungen werden in der jeweils erforderlichen Form bereitgestellt.
3 Leistungsumfang
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen fachgerecht unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und der für die Leistung maßgeblichen technischen Regeln. Welche Leistungen geschuldet sind, ergibt sich aus dem vereinbarten Auftrag.
Die rechtliche Einordnung des Vertrags richtet sich nach seinem Inhalt und Gegenstand. Soweit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge; bei Dienstleistungen ohne vereinbarten Leistungserfolg gelten die gesetzlichen Vorschriften über Dienstverträge. Besondere gesetzliche Vorschriften, insbesondere für Bauverträge und Verbraucherbauverträge, bleiben unberührt.
4 Prüfungen und Sachverständigenleistungen
Prüfgegenstand, Prüfumfang und Verwendungszweck eines Gutachtens oder Prüfberichts werden im Auftrag festgelegt. Festgestellte Mängel sowie Einschränkungen der Untersuchung werden im Bericht dokumentiert. Über zusätzlich erforderliche Untersuchungen und nicht bereits beauftragte Instandsetzungsleistungen stimmen wir uns mit dem Auftraggeber ab.
Ein Prüfbericht dokumentiert die im vereinbarten Prüfumfang getroffenen Feststellungen zum Prüfzeitpunkt. Die Pflicht zur fachgerechten Prüfung und die gesetzlichen Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt.
5 Mitwirkung und sichere Ausführung
Der Auftraggeber ermöglicht die vereinbarten Zugänge zur Anlage und stellt die für den Auftrag erforderlichen, ihm vorliegenden Unterlagen zur Verfügung. Er informiert uns über bekannte Gefahren und Besonderheiten der Anlage. Erforderliche Abschaltungen und Betriebsunterbrechungen werden abgestimmt.
Kann eine Leistung wegen fehlender Voraussetzungen oder einer erkannten Gefahr nicht sicher ausgeführt werden, informieren wir den Auftraggeber über das Hindernis und stimmen das weitere Vorgehen ab. Die gesetzlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten beider Parteien bleiben unberührt.
6 Termine und Änderungen des Auftrags
Es gelten die vereinbarten Ausführungstermine. Erkennbare Verzögerungen und ihre voraussichtlichen Auswirkungen teilen wir dem Auftraggeber mit. Die gesetzlichen Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs und ihre Auswirkungen auf Vergütung und Termine werden vor Ausführung abgestimmt. Gesetzliche Rechte zur Änderung des Auftrags bleiben unberührt.
7 Vergütung und Zahlung
Es gilt die vereinbarte Vergütung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer angegeben. Lässt sich der Preis im Voraus nicht berechnen, werden die Berechnungsgrundlagen mitgeteilt. Bei Abrechnung nach Aufwand werden insbesondere die vereinbarten Stundensätze sowie gegebenenfalls gesondert berechnete Anfahrts- und Materialkosten vor Vertragsschluss angegeben.
Die Fälligkeit der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften. Abschlagszahlungen können nur nach den vereinbarten und gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
8 Abnahme und Mängelansprüche
Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, richtet sie sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängelansprüche einschließlich ihrer Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9 Haftung
Für die Haftung der EWAtronik GmbH, insbesondere für Schadensersatzansprüche, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10 Kündigung
Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Die Form einer Kündigung und ihre Vergütungsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern können bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhalten Verbraucher vor Vertragsschluss eine auf den jeweiligen Vertrag abgestimmte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular. Dieser Abschnitt ersetzt die gesonderte Widerrufsbelehrung nicht.
Ein Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist setzt die hierfür gesetzlich erforderlichen gesonderten Erklärungen des Verbrauchers voraus. Die Voraussetzungen für einen möglichen Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
12 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13 Gesetzliche Regelungen
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für die Folgen einer Nichteinbeziehung oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 306 BGB.
